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Ihre Ansprechpartnerin: Georgina Gerhard-Harig Assistentin der Geschäftsleitung 06898 / 91 19 - 64 06898 / 91 19 - 855

Wir übernehmen für Sie die Hauptuntersuchung

Die regelmäßig durchgeführte Hauptuntersuchung (HU) samt integrierter Abgasuntersuchung (AU) ist ein wichtiger Pflichttermin für Ihren Ford. Damit Ihnen dieser keinen Stress bereitet oder unnötige Wartezeit kostet, nehmen wir Ihnen die Arbeit gerne ab.

Die Vorgaben der Hauptuntersuchung

Die Haupt- und Abgasuntersuchung unterliegt verschiedenen gesetzlichen Vorgaben und muss von einer amtlich anerkannten Prüforganisation durchgeführt werden. Bei dieser Untersuchung soll festgestellt werden, ob Ihr Ford alle Vorschriften erfüllt und nach den vorgegebenen Richtlinien auch umweltverträglich ist.

Mit der regelmäßigen Hauptuntersuchung soll in erster Linie die Sicherheit auf den deutschen Straßen gewährleistet werden. Wann die nächste HU bei Ihrem Ford fällig ist, sehen Sie auf der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild Ihres Fords. Nur mir einer solchen noch gültigen Plakette ist Ihr Ford für den deutschen Straßenverkehr zugelassen.

Mit dem Autohaus Bunk ist die Hauptuntersuchung für Sie ein Kinderspiel

Der Weg zu Ihrer Prüfstelle und die dort anfallenden Wartezeiten können mitunter für viel Aufwand sorgen. Damit der nächste Prüftermin für Sie ganz entspannt und unkompliziert verläuft, bieten wir Ihnen im Ford Autohaus Bunk den zuverlässigen HU-/AU-Service an.

Lehnen Sie sich entspannt zurück und wir kümmern uns für Sie um den Rest.

Vereinbaren Sie einfach einen entsprechenden Termin in unserem Ford Autohaus Bunk in Völklingen oder Saarbrücken und wir lassen die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO von Prüfern der DEKRA durchführen. Das Ganze geschieht zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen.

Ihre Vorteile mit Ford Autohaus Bunk

Genießen Sie im Autohaus Bunk die vielen Vorteile eines spezialisierten Ford Service Partners. Denn sollte der amtliche Prüfer bei der Hauptuntersuchung feststellen, dass bei Ihrem Ford – oder Fahrzeug eines anderen Fabrikats – ein Reparaturbedarf vorliegt, können Sie sicher sein, dass dieser bei uns von spezialisiertem Fachpersonal, mit hochwertigen Original-Ersatzteilen sowie nach strengen und äußerst genauen Richtlinien behoben wird.

Sobald Reparaturarbeiten bei Ihrem Fahrzeug notwendig sind, werden Sie direkt von uns informiert. Zudem bieten wir Ihnen zeitnah einen Termin zur Durchführung der Arbeiten an – wenn wir die erforderlichen Reparaturen nicht sogar schon am selben Tag durchführen können.

Auf Wunsch bieten wir Ihnen nach einer Terminvereinbarung für einen Aufpreis auch einen Hol-und Bringservice an.

Nur ein einziger Werkstattbesuch notwendig

Kombinieren Sie doch einfach mehrere Werkstatttermine und sparen Sie dabei jede Menge Zeit. Beispielsweise können Sie bei Bunk die vorgeschriebene Hauptuntersuchung auch dafür nutzen, noch weitere Arbeiten an Ihrem Ford vornehmen zu lassen. Auf Wunsch erledigen wir bei dieser Gelegenheit den Ölwechsel, die Jahresinspektion oder den Reifenwechsel für Sie. So können Sie alles mit nur einem einzigen Werkstatttermin erledigen.

Kostenloser Vorab-Check für Ihre Hauptuntersuchung

Damit Sie bei der Hauptuntersuchung keine böse Überraschung erleben, kontrolliert unser Service-Team für Sie beim Ford Motorcraft HU Vorab-Check zuvor alle relevanten Details. Sollten dabei Mängel festgestellt werden, können wir diese für Sie beheben. So sind Sie auf der sicheren Seite. Dieser Vorab-Check ist für Sie kostenlos.*

Bei Autohaus Bunk in besten Händen

Sparen Sie sich lästige und zeitraubende Wartezeiten und überlassen Sie die Hauptuntersuchung am besten uns. Klingt gut? Dann vereinbaren Sie ganz bequem online einen Termin in Ihrem Ford Autohaus Bunk in Völklingen oder Saarbrücken oder kommen Sie einfach direkt bei uns vorbei!

Unsere Standorte

 

Sie haben noch weitere Fragen? Unser kompetentes Service Team berät Sie gerne.

Zum Kontaktformular

*Der HU Vorab-Check versteht sich zzgl. eventueller Zusatzarbeiten und Material. Die Hauptuntersuchung selbst kann in unserer hauseigenen Werkstatt gegen gesonderte Berechnung nach § 29 StVZO durch einen der amtlichen anerkannten DEKRA-Prüfer zu den von der regional zuständigen Prüforganisation festgelegten Preisen durchgeführt werden.