E-Auto-Förderung für Privatkunden!
Die staatliche E-Auto-Förderung ist seit dem 19. Januar 2026 beschlossene Sache.
Diese Fördermittel werden Sie, sofern Sie die Voraussetzungen erfüllen, beim Staat nach der Neuanschaffung und Zulassung Ihres neuen Elektro-Autos1 oder den Kriterien entsprechenden neuen Plug-In-Hybriden1 voraussichtlich ab Mai 2026 beantragen können.
Wir stellen Ihnen hier einige der Hyundai Elektro-Modelle vor und beantworten die wichtigsten Fragen zur Förderung.
Hyundai INSTER 42 kWh Select
Jetzt ab 79 EUR2/Monat leasen
Der Hyundai INSTER begeistert mit seinem unverwechselbaren Look, einem innovativen Raumkonzept und vielen serienmäßigen Extras. Mit einer beeindruckenden Reichweite für seine Klasse und kurzen Ladezeiten ist er der perfekte Elektro-Flitzer für alle, die keine Zeit zu verlieren haben.
Abb. zeigt ggf. aufpreispflichtige Zusatzausstattung.
Hyundai INSTER Select 71 kW (97 PS) Batterie 42 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 327 km3


Hyundai IONIQ 5 63kWh 125 kW Heckantrieb
Jetzt ab 279 EUR4/Monat leasen
Der Hyundai IONIQ 5 vereint zeitloses Design mit jeder Menge intelligenter Technologien und einem großzügigen Innenraum, der den Bedürfnissen von Familien und Berufstätigen gerecht wird.
Abb. zeigt ggf. aufpreispflichtige Zusatzausstattung.
Hyundai IONIQ 5 125 kW (170 PS) Batterie 63 kWh Elektro Heckantrieb, Reduktionsgetriebe: Energieverbrauch kombiniert: 15,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 440 km3
Hyundai KONA Elektro 49 kWh Select
Jetzt ab 189 EUR5/Monat leasen
Der Hyundai KONA Elektro kombiniert die agile Wendigkeit eines kompakten SUV mit der Effizienz eines Elektrofahrzeugs – ideal für den Alltag und spontane Ausflüge. Sein modernes Design und der durchdachte Innenraum machen ihn zu einem vielseitigen Weggefährten.
Abb. zeigt ggf. aufpreispflichtige Zusatzausstattung.
Hyundai KONA Elektro Select 99 kW (135 PS) Batterie 49 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 380 km3

In welcher Höhe wird gefördert?
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen |
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit 2 und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 4.000 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro | 5.000 Euro |
| bis 45.000 Euro | 5.000 Euro | 5.500 Euro | 6.000 Euro |
| Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen |
Haushalt ohne Kinder unter 18 Jahren | Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren | Haushalt mit 2 und mehr Kindern unter 18 Jahren |
| 85.001 bis 90.000 Euro | nicht förderfähig | nicht förderfähig | 2.500 Euro |
| 80.001 bis 85.000 Euro | nicht förderfähig | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 60.001 bis 80.000 Euro | 1.500 Euro | 2.000 Euro | 2.500 Euro |
| 45.001 bis 60.000 Euro | 2.500 Euro | 3.000 Euro | 3.500 Euro |
| bis 45.000 Euro | 3.500 Euro | 4.000 Euro | 4.500 Euro |
Quelle: BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung. (Stand 19.01.2026)
Staatliche Förderung – alle Informationen auf einen Blick!
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
Das Förderprogramm zielt auf die Anschaffung oder das Leasing fabrikneuer Fahrzeuge ab.
Förderberechtigt sind alle Neufahrzeuge, die ab dem 01. Januar 2026 bis 30. Juni 2027 erstmals in Deutschland zugelassen werden und der EU-Fahrzeugklasse M1 angehören. Dazu zählen Pkw mit rein elektrischem Batterieantrieb, Fahrzeuge mit batterieelektrischem Antrieb und Reichweitenverlängerer (Range-Extender) sowie Plug-in-Hybridfahrzeuge, sofern diese festgelegte klimaschutzbezogene Kriterien erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellentechnologie künftig einbezogen werden, ist derzeit noch Gegenstand einer Prüfung.
Im Förderzeitraum vom 1. Januar 2026 bis zum 30. Juni 2027 können auch Plug-in-Hybridfahrzeuge sowie Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerer gefördert werden. Voraussetzung ist, dass diese Fahrzeuge entweder einen CO₂-Ausstoß von höchstens 60 Gramm je Kilometer gemäß Typgenehmigung aufweisen oder eine rein elektrische Mindestreichweite von mindestens 80 Kilometern erreichen.
Wer ist antragsberechtigt und welche Einkommensgrenzen gelten?
Die neue Förderung für Elektrofahrzeuge richtet sich an Privatpersonen, die ein neu zugelassenes Fahrzeug der EU-Fahrzeugklasse M1 entweder kaufen oder leasen. Unterstützt werden reine Elektrofahrzeuge sowie ausgewählte extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender).
Voraussetzung für die Antragstellung ist die Einhaltung einer Einkommensobergrenze. Diese liegt grundsätzlich bei einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von maximal 80.000 Euro. Für Haushalte mit Kindern erhöht sich diese Grenze: Für jedes der ersten beiden minderjährigen Kinder (unter 18 Jahren) wird die Einkommensgrenze um jeweils 5.000 Euro angehoben. Familien mit zwei oder mehr Kindern können somit ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen von bis zu 90.000 Euro aufweisen.
Nachweis des Einkommens:
Maßgeblich ist der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus den beiden jüngsten verfügbaren Steuerbescheiden, die nicht älter als drei Jahre sein dürfen. Bei einer Antragstellung zu Beginn des Jahres 2026 können daher beispielsweise die Steuerbescheide der Jahre 2023 und 2024 herangezogen werden.
Bei verheirateten Antragstellerinnen und Antragstellern, Personen in eingetragenen Lebenspartnerschaften sowie in eheähnlichen Lebensgemeinschaften werden die zu versteuernden Einkommen beider Partner zusammengerechnet, sofern keine gemeinsame steuerliche Veranlagung vorliegt.
Weitere Details zur Einkommensberechnung, zu Sonderfällen ohne Einkommensteuerbescheid sowie zur konkreten Berücksichtigung von Kindern werden in der Förderrichtlinie veröffentlicht.
Gibt es eine Mindesthaltedauer?
Ja. Sowohl bei Kauf als auch bei Leasing ist eine Mindesthaltedauer vorgesehen. Diese beträgt 36 Monate ab dem Datum der Erstzulassung. Ziel der Regelung ist es sicherzustellen, dass die Fahrzeuge tatsächlich privat genutzt werden. Ohne eine solche Vorgabe bestünde die Möglichkeit, geförderte Fahrzeuge kurzfristig weiterzuverkaufen und Gewinne zu erzielen.
Wird auch Leasing gefördert?
Das Leasing von Neufahrzeugen ist ausdrücklich förderfähig. Abhängig von Einkommen und Haushaltsgröße können Zuschüsse von bis zu 6.000 Euro gewährt werden. Für Leasing gelten dieselben Förderbeträge und Voraussetzungen wie beim Fahrzeugkauf. Der Förderantrag wird vom Leasingnehmer gestellt. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug auf den Leasingnehmer zugelassen wird und die Mindesthaltedauer von drei Jahren eingehalten wird.
Gilt das Kaufdatum oder das Zulassungsdatum?
Der Förderantrag kann erst nach der Zulassung des Fahrzeugs gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt in einem einstufigen Verfahren und muss spätestens zwölf Monate nach der Zulassung auf die antragstellende Person erfolgen. Im Gegensatz zu anderen Förderprogrammen ist kein separater Antrag zum Kaufzeitpunkt erforderlich, was den Verwaltungsaufwand deutlich reduziert.
Ist die Förderung auf Fahrzeuge aus EU-Produktion beschränkt?
Derzeit sind alle Neufahrzeuge der EU-Fahrzeugklasse M1 förderfähig, die ab dem 01. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden und über einen rein elektrischen Antrieb, einen Range-Extender oder einen förderfähigen Plug-in-Hybridantrieb verfügen.
Die mögliche Einführung sogenannter EU-Präferenzregelungen wird aktuell geprüft. Sollten entsprechende Vorgaben künftig Bestandteil des Förderprogramms werden, wird das Bundesumweltministerium rechtzeitig darüber informieren.
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Wir freuen uns auf Ihre Anfrage nach Ihrem individuellen Fahrzeugangebot und werden bald persönlich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Die abgebildeten Modelle können in Farbe und Ausstattung vom Angebot abweichen.
1 Die staatl. Förderung ist für rein batterieelektrische Neufahrzeuge und bestimmte Plug-in-Hybrid Neufahrzeuge (CO₂-Emission bis zu 60 g CO₂/km (Typgenehmigungswert) oder elektrische Reichweite mind. 80 km), die ab dem 1. Januar 2026 erstmals in Deutschland zugelassen werden, für Privatpersonen möglich und setzt eine Mindesthaltedauer von 36 Monaten voraus. Berechtigung zur Förderung und Höhe derselben richten sich nach dem Haushaltsbruttoeinkommen sowie der Anzahl der im Haushalt lebenden Kinder unter 18 Jahren. Die Förderung muss spätestens 1 Jahr nach Zulassung des Fahrzeugs beantragt werden. Mehr unter BMUKN: Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung.
Stand 19.01.2026
2 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Europa-Allee 22, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Hyundai INSTER Select 71 kW (97 PS), Batterie 42 kWh, einmalige Leasingsonderzahlung 6.000,00 EUR (maximale E-Auto-Förderung), Laufzeit 48 Monate, Gesamtlaufleistung 40.000 km. Kostenpflichtige Zusatzausstattung möglich. Zuzüglich 1.590,00 EUR Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.03.2026.
Hyundai INSTER Select 71 kW (97 PS) Batterie 42 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,3 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 327 km.3
3Maximale Reichweite nach WLTP. Die tatsächliche Reichweite wird von verschiedenen Faktoren beeinflusst z.B. von Verkehrsbedingungen, Fahrzeugausstattungen und Fahrweise. Im realen Fahrbetrieb kommt es zu einer geringeren Reichweite.
4 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Europa-Allee 22, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Hyundai IONIQ 5 Basis 63 kWh, Heckantrieb, 125 kW (170 PS), einmalige Leasingsonderzahlung 6.000,00 EUR, Laufzeit 48 Monate, Gesamtlaufleistung 40.000 km. Kostenpflichtige Zusatzausstattung möglich. Zuzüglich 1.590,00 EUR Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.03.2026.
Hyundai IONIQ 5 125 kW (170 PS) Batterie 63 kWh Heckantrieb: Energieverbrauch kombiniert: 15,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A.
Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 440 km3.
5 Ein unverbindliches Leasingbeispiel der HYUNDAI Finance, ein Geschäftsbereich der Hyundai Capital Bank Europe GmbH, Europa-Allee 22, 60327 Frankfurt am Main. Verbraucher haben ein gesetzliches Widerrufsrecht. Nach den Leasingbedingungen besteht die Verpflichtung zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung. Hyundai KONA Elektro Select 99 kW (135 PS), einmalige Leasingsonderzahlung 6.000,00 EUR, Laufzeit 48 Monate, Gesamtlaufleistung 40.000 km. Kostenpflichtige Zusatzausstattung möglich. Zuzüglich 1.590,00 EUR Überführungskosten. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Angebot gültig bis 31.03.2026.
Hyundai KONA Elektro Select 99 kW (135 PS) Batterie 49 kWh: Energieverbrauch kombiniert: 14,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 0 g/km; CO₂-Klasse: A. Elektrische Reichweite bei voller Batterie nach WLTP: 380 km3.
* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.
Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.

