5.000,- € Ford Umweltbonus für alle!
Zusätzlich zur staatlichen E-Auto-Förderung1
Wir bieten einen Ford Bonus2 für Puma Gen-E, Explorer, Capri, Mustang Mach-E und Kuga Plug-in-Hybrid, unabhängig ob man für die staatliche E-Auto-Förderung3 berechtigt ist oder nicht.
Mehr Informationen bekommen Sie bei uns im Autohaus!
Puma Gen-E®
Gebaut, um die Stadt zu erobern.
Mit bis zu 376 km** Reichweite.
Abb. zeigt ggf. aufpreispflichtige Zusatzausstattung.


Explorer®
Mit bis zu 602 km** Reichweite sind Sie
bereit für jedes Abenteuer.
Abb. zeigt ggf. aufpreispflichtige Zusatzausstattung.
Capri®
Der ultimative Sport Crossover
mit bis zu 627 km** Reichweite.
Abb. zeigt ggf. aufpreispflichtige Zusatzausstattung.


Mustang Mach-E®
Erleben Sie grenzenlose Freiheit
mit bis zu 600 km** Reichweite.
Abb. zeigt ggf. aufpreispflichtige Zusatzausstattung.
Kuga® PHEV
Markantes Design, modernste Konnektivität
und eine elektrische Reichweite von bis 68 km***.
Abb. zeigt ggf. aufpreispflichtige Zusatzausstattung.

Vorteile von Elektrofahrzeugen
Reichweite
Die Reichweite hängt vom Modell, der Fahrweise und den Fahrbedingungen ab.
Nutzen Sie den Ford-Reichweitenrechner, um zu ermitteln, wie weit Ihr Elektrofahrzeug je nach Fahrweise und Fahrbedingungen fahren kann.
Betriebskosten
Elektroautos haben weniger bewegliche Teile als Verbrennungsmotoren. Dies bedeutet in der Regel weniger Wartung, geringere Kosten und eine längere Lebensdauer. Außerdem besitzen die Elektrofahrzeuge von Ford ein zweijähriges Wartungsintervall ohne Kilometerbegrenzung, damit Sie sicher auf der Straße unterwegs sind.
Kraftstoffkosten
Die jährlichen Ladekosten eines Elektrofahrzeugs liegen in der Regel deutlich unter den Kraftstoffkosten eines Verbrennungsmotors.
Mit der Möglichkeit zu Hause zu laden und einem speziellen Tarif für Elektrofahrzeuge, können Sie die Kosten sogar noch weiter reduzieren.
Staatliche Förderung – alle Informationen auf einen Blick!4
Welche Fahrzeuge werden gefördert?
- Ausschließlich Neuwagen (Kauf oder Leasing)
- Fahrzeugklasse M1 (PKW) mit Erstzulassung ab 01.01.2026 im Inland
- Rein batterieelektrische Fahrzeuge (E-Autos)
- Plug-in-Hybride (PHEV), sofern sie spezifische Anforderungen erfüllen
Welche technischen Anforderungen müssen Plug-In-Hybride erfüllen?
- Zeitraum 01.01.2026 bis 30.06.2027: CO2-Emissionen von maximal 60 g/km oder eine elektrische Reichweite von mindestens 80 km
- Ab 01.07.2027: Mögliche Umstellung der Kriterien auf CO2-Emissionen im realen Betrieb (Prüfung durch die Bundesregierung läuft)
Wer ist antragsberechtigt und welche Einkommensgrenzen gelten?
- Nur für Privatpersonen
- Maximal 80.000 € zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen als Basisgrenze
- Erhöhung der Einkommensgrenze um 5.000 € pro Kind (unter 18 Jahren) für bis zu zwei Kinder (maximal 90.000 €)
- Bei Paaren (verheiratet, eingetragene Lebenspartnerschaft oder eheähnliche Gemeinschaft) wird das Einkommen beider Partner addiert
Wie wird das Einkommen nachgewiesen (auch für Rentner)?
- Durchschnitt der zwei aktuellen Steuerbescheide (maximal drei Kalenderjahre alt)
- Beispiel für einen Antrag Anfang 2026: Durchschnitt der Bescheide von 2024 und 2023
- Bei Rentnern ohne Steuererklärung: Vorlage einer Rentenbezugsbescheinigung sowie einer Selbsterklärung über weitere Einkünfte
- Fehlende Steuererklärungen können nachträglich abgegeben werden, da eine rückwirkende Beantragung möglich ist
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Kauf und Leasing?
- Der Förderungsbetrag ist für Kauf und Leasing identisch
- Basisförderung: 3.000 € für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 € für Plug-in-Hybride (PHEV)
- Kinderbonus: + 500 € pro Kind (für max. 2 Kinder, also bis zu 1.000 € zusätzlich)
- Maximale Förderung (für Kauf und Leasing): bis zu 6.000 € möglich
- Soziale Staffelung:
- + 1.000 € bei Haushaltseinkommen unter 60.000 €/Jahr
- + weitere 1.000 € (insgesamt + 2.000 €) bei Haushaltseinkommen unter 45.000 €/Jahr
Wann und wie erfolgt die Antragstellung?
- Gültig für Neuzulassungen nach dem 01. Januar 2026
- Online-Antragstellung voraussichtlich ab Mai 2026 möglich
- Einstufiges Verfahren: Antragstellung erst nach erfolgter Zulassung
- Antrag muss spätestens ein Jahr nach Zulassung gestellt werden (rückwirkende Förderung)
- Das Zulassungsdatum ist entscheidend, nicht der Zeitpunkt des Kaufvertrags oder Lieferverzögerungen
Welche weiteren Bedingungen und Dokumente sind wichtig?
Mindesthaltedauer
- 36 Monate ab Erstzulassung (gilt für Kauf und Leasing)
Erforderliche Dokumente
- Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
- Fahrzeugschein (Nachweis der Erstzulassung auf den Antragsteller)
- Zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt
- Empfehlung: Nutzung der Onlinefunktion des Personalausweises (AusweisApp)
![]()
Weitere Informationen zu unseren Ford und Hyundai Modellen finden Sie in auf unserem YouTube Kanal!
Das passende Angebot für Sie ist noch nicht dabei?
Kontaktieren Sie uns gerne über unser Kontaktformular oder lassen Sie sich direkt bei uns vor Ort beraten. Wir haben für jeden die optimale Lösung zum neuen Traumwagen!
Anfrageformular
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage nach Ihrem individuellen Fahrzeugangebot und werden bald persönlich mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Die abgebildeten Modelle können in Farbe und Ausstattung vom Angebot abweichen.
1 Ford Bonus als Nachlass auf die UPE für ausgewählte elektrifizierte Ford Modelle bei uns. Ausgeschlossen sind Großkunden mit einem Ford Rahmenabkommen sowie gewerbliche Sonderabnehmer z.B. Taxi, Fahrschulen, Behörden. Staatliche E-Auto-Förderung: Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Details unter ford.de.
2 Ford Bonus als Nachlass auf die UPE für ausgewählte elektrifizierte Ford Modelle bei uns. Ausgeschlossen sind Großkunden mit einem Ford Rahmenabkommen sowie gewerbliche Sonderabnehmer z.B. Taxi, Fahrschulen, Behörden. Details unter ford.de.
3 Staatliche E-Auto-Förderung: Es gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung
4 Die Informationen stammen von https://www.bundesumweltministerium.de/foerderung/ueberblick-foerderung/fragen-und-antworten-zur-e-auto-foerderung und entsprechen dem Stand vom 19.01.2026. Weitere Informationen Sie dort.
* Die Informationen erfolgen gemäß der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschrieben Messverfahren WLTP (World Harmonised Light Vehicles Test Procedure) ermittelt. Der Kraftstoffverbrauch und der CO2-Ausstoß eines PKW sind nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch den PKW, sondern auch vom Fahrstil und anderen nichttechnischen Faktoren abhängig. Ein Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen aller in Deutschland angebotenen neuen PKW-Modelle ist unentgeltlich in elektronischer Form einsehbar an jedem Verkaufsort in Deutschland, an dem neue Personenkraftfahrzeuge ausgestellt oder angeboten werden. Der Leitfaden ist auch abrufbar unter der Internetadresse: https://www.dat.de/co2/.
Es werden nur die CO2-Emissionen angegeben, die durch den Betrieb des PKW entstehen. CO2-Emissionen, die durch die Produktion und Bereitstellung des PKW sowie des Kraftstoffes bzw. der Energieträger entstehen oder vermieden werden, werden bei der Ermittlung der CO2-Emissionen gemäß WLTP nicht berücksichtigt.
** Gemäß dem Messverfahren WLTP (Worldwide harmonised Light-duty vehicles Test Procedures) ist bei voll aufgeladener Batterie eine Reichweite bis zur genannten, zertifizierten elektrischen Reichweite – je nach vorhandener Serien- und Batterie-Konfiguration – möglich. Die tatsächliche Reichweite kann aufgrund unterschiedlicher Faktoren (z.B. Wetterbedingungen, Fahrverhalten, Streckenprofil, Fahrzeugzustand, Alter und Zustand der Lithium-Ionen-Batterie) variieren.
*** Basierend auf einem vollständig aufgeladenen Kuga PHEV-Modell. Geschätzte Reichweite nach WLTP-Verfahren (Worldwide Harmonised Light Vehicle Test Procedure). Die angegebene Reichweite dienen der Vergleichbarkeit und sollten nur mit anderen Fahrzeugen verglichen werden, die nach denselben technischen Verfahren geprüft wurden. Die tatsächliche Reichweite kann abhängig von äußeren Bedingungen wie Wetter, Außentemperatur, Fahrverhalten, Streckenprofil, Fahrzeugzustand, Alter, Zustand und Temperatur der Lithium-Ionen-Batterie abweichen.
Energieverbrauch (gewichtet, kombiniert)* : 17,5-16,2 kWh/100km plus 3,9-2,8 l/100km; CO₂-Emissionen (gewichtet, kombiniert)* : 71-55 g/km; CO₂-Klasse: B; Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie (kombiniert)* : 6,1-5,2 l/100km; CO₂-Klasse bei entladener Batterie: E-D; Elektrische Reichweite** : 60‑68 km

