Zum Hauptinhalt springen

Teilnahmebedingungen Gewinnaktion März 2026

Gültig ab 03.03.-31.03.2026

1. Veranstalter

Veranstalter der Gewinnaktion ist:

Autohaus Bunk GmbH & Co. KG
Karolingerstraße 1
66333 Völklingen
E-Mail: marketing@autohaus-bunk.de
Website: www.autohaus-bunk.de

(nachfolgend „Veranstalter“ genannt)

Die Holiday Land Reisebüro Saarlouis GmbH (https://www.holidayland-saarlouis.de/) ist nicht Veranstalter des Gewinnspiels, sondern stellt lediglich die Reisegutscheine zur Verfügung.


2. Aktionszeitraum

Die Gewinnaktion findet im Zeitraum vom
03.03.2026 bis einschließlich 31.03.2026 statt.

Maßgeblich ist das Datum der beiderseitigen Unterzeichnung des Kaufvertrags.


3. Teilnahmeberechtigung und Voraussetzungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen ab 18 Jahren, die im Aktionszeitraum einen rechtswirksamen Kaufvertrag über eines der im Rahmen der Aktion ausgewählten Fahrzeuge beim Veranstalter abschließen.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist:

die ausdrückliche Einwilligung zur Teilnahme im Rahmen des Kaufvertrags
die Angabe einer gültigen E-Mail-Adresse sowie Telefonnummer

(3) Die Teilnahme ist freiwillig und keine Voraussetzung für den Abschluss des Kaufvertrags, sondern ausschließlich für die Berücksichtigung im Rahmen der Gewinnaktion.

(4) Pro abgeschlossenem Kaufvertrag ist eine Teilnahme möglich.

(5) Stornierte, widerrufene oder rückabgewickelte Kaufverträge sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Wird ein Vertrag nachträglich aufgehoben oder widerrufen, entfällt die Teilnahmeberechtigung rückwirkend.

(6) Mitarbeiter des Veranstalters sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.


4. Gewinn

(1) Unter allen teilnahmeberechtigten Kaufverträgen wird folgender Gewinn verlost:

1 x Reisegutschein im Wert von 3.000,00 €

Einlösbar beim:
Holiday Land Reisebüro Saarlouis https://www.holidayland-saarlouis.de/

(2) Der Gutschein ist ausschließlich gemäß den Einlösebedingungen des ausstellenden Reisebüros verwendbar.

(3) Eine Barauszahlung, Teilauszahlung oder Übertragung des Gewinns auf Dritte ist ausgeschlossen.

(4) Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Reisetermin oder eine bestimmte Reiseleistung.


5. Durchführung der Verlosung

(1) Die Gewinnermittlung erfolgt am 04.04.2026 im Rahmen einer Zufallsauslosung unter Leitung der Geschäftsführung und Marketingverantwortlichen der Autohaus Bunk GmbH & Co. KG.

(2) Die Auslosung wird dokumentiert. Die Aufzeichnung wird ausschließlich den Teilnehmern zur Verfügung gestellt.

(3) Der Gewinner wird per E-Mail benachrichtigt.

(4) Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Gewinnbenachrichtigung, ist der Veranstalter berechtigt, eine erneute Auslosung durchzuführen.


6. Reisegutscheine für alle Käufer

Unabhängig von der Verlosung erhält jeder Kunde, der im Aktionszeitraum einen Kaufvertrag für ein Aktionsfahrzeug abschließt, einen Reisegutschein des Holiday Land Reisebüros Saarlouis mit folgendem Wert:

50 € bei Buchung einer Pauschalreise bis 3.000 € Reisepreis
100 € bei Buchung einer Pauschalreise ab 3.000 € Reisepreis
150 € bei Buchung einer Pauschalreise ab 5.000 € Reisepreis
Die Gutscheine sind ausschließlich für Pauschalreisen einlösbar und unterliegen den Bedingungen des Reisebüros. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.


7. Datenschutz

(1) Für die Durchführung der Gewinnaktion werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:

Vor- und Nachname
E-Mail-Adresse
Telefonnummer
Kaufvertragsdaten

(2) Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung der Gewinnaktion.

(3) Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).

(4) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Gewinnabwicklung erforderlich ist.

(5) Nach vollständiger Abwicklung der Gewinnaktion werden die zu diesem Zweck erhobenen Daten gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(6) Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung unter www.autohaus-bunk.de zu entnehmen.


8. Haftung

(1) Der Veranstalter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Für Leistungen des Reisebüros übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Es gelten ausschließlich die Bedingungen des Reisebüros.


9. Ausschluss von Teilnehmern

Der Veranstalter ist berechtigt, Teilnehmer bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auszuschließen, insbesondere bei:

- falschen oder unvollständigen Angaben
- Manipulationsversuchen
- Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen

10. Vorzeitige Beendigung

Der Veranstalter behält sich vor, die Gewinnaktion aus sachlichem Grund anzupassen oder vorzeitig zu beenden, sofern eine ordnungsgemäße Durchführung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.


11. Rechtsweg
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.