Zum Hauptinhalt springen
Vermietung Bunk Flex Fahrzeuge

Bunk Flex
Mehr als Vermietung. Ihre Flexibilität im Mittelpunkt.

 

Mit Bunk Flex bleiben Sie flexibel und mobil. Als kompetenter Ansprechpartner rund um das Thema Mobilität bieten wir Ihnen ab sofort die passende Fahrzeugmiete für kurze und mittlere Zeiträume – ganz nach Ihrem Bedarf. Ob für einen Tag, ein Wochenende, eine Woche oder einen ganzen Monat: Sie haben den Plan, wir haben den Platz.

Entdecken Sie unsere vielseitige Fahrzeugauswahl – vom praktischen Transporter wie Mercedes-Benz Vito, Sprinter oder Ford Transit und Ranger bis zum geräumigen Ford Tourneo Custom oder Hyundai STARIA für den nächsten Familienausflug oder Wochenendtrip.

Einfach mieten. Flexibel unterwegs sein. Mobil bleiben.
Mit Bunk Flex finden Sie das passende Fahrzeug für Ihre Pläne.

Jetzt anfragen

Mercedes Vito Vermietung

 

Gemeinsame Pläne beginnen mit dem richtigen Fahrzeug.

Flexibel für Alltag, Freizeit und Gewerbe.

Egal, was Sie vorhaben – der Mercedes-Benz eVito bietet Ihnen die perfekte Kombination aus Platz, Komfort und Flexibilität.
Ob beim Umzug in die neue Wohnung oder ins Eigenheim, zum Abholen von Möbeln oder einer Küche, für Gartenprojekte, Renovierungen oder den Hausbau: Mit dem Vito transportieren Sie unkompliziert, was mit muss – der Mercedes-Benz Vito ist ein vielseitiger Begleiter.


Auch im gewerblichen Einsatz ist der Mercedes-Benz Vito als Miettransporter eine flexible Lösung.
Ideal als Baustellenfahrzeug für kurzfristige Projekte, zum Abfangen von Auftragsspitzen, für Werkstatt- und Serviceeinsätze oder zur Überbrückung von Lieferengpässen. Ebenso eignet er sich für Firmenumzüge, Messen und Events sowie den Transport von Büroeinrichtung und Arbeitsmaterial.

 

 

Mercedes Sprinter Vermietung

 

Große Pläne brauchen Platz.

Flexibel für Transport, Umzug und Gewerbe.

Egal, was Sie vorhaben – mit dem Mercedes-Benz Sprinter haben Sie den passenden Transporter an Ihrer Seite.
Ob großer Umzug, Motorradtransport, Transport von Oldtimern oder Fahrzeugteilen oder die Sanierung des Eigenheims:
Der Sprinter bietet viel Platz und die nötige Flexibilität für unterschiedlichste Transportaufgaben.


Auch im gewerblichen Einsatz überzeugt der Mercedes-Benz Sprinter.
Für Logistik- und Lieferdienste, Bauunternehmen, Handwerksbetriebe, Speditionen, Eventagenturen oder Filmproduktionen ist er ein zuverlässiger Begleiter. Ebenso eignet er sich ideal als Ersatzfahrzeug während einer Reparatur, damit Ihr Betrieb mobil und einsatzfähig bleibt.

 

 

Ford Transit Vermietung

 

Der Umzug steht an oder Ihr Firmenfahrzeug ist in der Werkstatt?

Viel Platz für private und gewerbliche Projekte.

Egal, was Sie vorhaben – mit dem Ford Transit sind Sie flexibel unterwegs und bestens für größere Transportaufgaben gerüstet.
Ob beim Umzug in die neue Wohnung oder ins Eigenheim, zum Abholen von Möbeln oder einer Küche, für Gartenprojekte, Renovierungen oder den Hausbau: Der Ford Transit bietet jede Menge Platz für Ihre Vorhaben. Auch für den Transport von Motorrad oder Quad, eine Entrümpelung, das nächste Vereinsfest oder den Camping- und Festivalurlaub ist er ein zuverlässiger Begleiter.


Auch für Unternehmen ist der Ford Transit als Miettransporter eine praktische und flexible Lösung.
Nutzen Sie ihn als Baustellenfahrzeug für kurzfristige Projekte oder zusätzliche Baustellen, zum Abfangen von Auftragsspitzen, für Werkstatt- und Serviceeinsätze oder bei Lieferengpässen.
Ebenso eignet er sich ideal für Firmenumzüge, Messen und Events sowie den Transport von Büroeinrichtung, Werkzeugen und Arbeitsmaterialien.

 

 

Bunk Flex Vermietung Ford Ranger

 

Große Pläne. Starkes Zugfahrzeug.

Flexibel für Abenteuer, Transport und Arbeit

Ob Freizeitprojekt, Outdoor-Abenteuer oder anspruchsvoller Transport – mit dem Ford Ranger als Mietfahrzeug sind Sie flexibel unterwegs.
Der vielseitige Pick-up eignet sich ideal für Garten- und Landschaftsprojekte, Renovierungen und Arbeiten am Eigenheim, den Transport von Fahrrädern oder sperriger Ausrüstung sowie für Ausflüge, Camping- und Outdoor-Wochenenden. Auch wenn ein Anhänger gezogen oder zusätzliche Ladefläche benötigt wird, ist der Ford Ranger ein praktischer Begleiter für Ihre Pläne.


Auch für Gewerbekunden ist der Ford Ranger zur Miete eine flexible Alternative zum eigenen zusätzlichen Firmenfahrzeug.
Ob für Handwerks- und Baubetriebe, Garten- und Landschaftsbau, Forst- und Landwirtschaft, Baustellenfahrten, Service- und Außeneinsätze oder zur Überbrückung von Auftragsspitzen: Der Ranger verbindet eine praktische Ladefläche mit hoher Alltagstauglichkeit. Auch als kurzfristiges Ersatzfahrzeug oder für zeitlich begrenzte Projekte und Transporte bietet er Unternehmen zusätzliche Flexibilität.

 

 

Ford Tourneo Custom Mehrsitzer Vermietung

 

Der ideale Begleiter. Gemeinsam statt getrennt.

Gemeinsam komfortabel unterwegs.

Ob Familienurlaub, Gruppenausflug oder Shuttle-Service – mit dem Ford Tourneo Custom 8-Sitzer reisen Sie gemeinsam, komfortabel und flexibel.
Mit Platz für bis zu neun Personen ist er die ideale Wahl für Flughafentransfers mit der Familie, Hochzeiten und Geburtstage, Familienausflüge, Sportvereine, Festivals und Konzerte oder gemeinsame Abschlussfahrten. Auch für den Fahrradurlaub oder die Reise mit Hund und Gepäck bietet der Tourneo Custom jede Menge Möglichkeiten für Ihre Pläne.


Auch im gewerblichen Einsatz überzeugt der Ford Tourneo Custom als flexibler 8-Sitzer.
Ob als Hotel- oder Flughafenshuttle, Mitarbeitershuttle, Event-Shuttle oder Künstler- und VIP-Shuttle – mit ihm bringen Sie Ihre Gäste und Teams komfortabel ans Ziel. Darüber hinaus eignet er sich für Schulen und Bildungsträger, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sportvereine, Film- und Fernsehproduktionen sowie für Reiseveranstalter.

 

 

Vermietung Hyundai STARIA 7-Sitzer

 

Komfortabel reisen mit viel Platz.

Komfortabel, flexibel und mit reichlich Platz unterwegs

Ob Familienurlaub, Gruppenausflug oder gemeinsamer Transfer: Der geräumige 7-Sitzer eignet sich ideal für Flughafentransfers mit der Familie, Hochzeiten und Geburtstage, Familienausflüge, Sportvereine, Festivals und Konzerte oder gemeinsame Abschlussfahrten.
Auch für den Fahrradurlaub oder die Reise mit Hund und viel Gepäck bietet der Hyundai STARIA beste Voraussetzungen für entspannte Fahrten.


Auch für Unternehmen und Organisationen ist der Hyundai STARIA als Mietfahrzeug eine vielseitige Lösung.
Nutzen Sie ihn als Hotel- oder Flughafenshuttle, Mitarbeitershuttle, Event-Shuttle oder Künstler- und VIP-Shuttle. Darüber hinaus eignet sich der STARIA optimal für Schulen und Bildungsträger, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, Sportvereine, Film- und Fernsehproduktionen sowie für Reiseveranstalter.

 

 

Alle Preise inkl. MwSt.

Jetzt anfragen

* Pflichtfelder bitte ausfüllen

Preise & Konditionen

Fahrzeug Modell 1 Tag Freikilometer Wochenende Freikilometer 1 Woche Freikilometer 1 Monat Freikilometer Selbstbeteiligung
Mercedes-Benz eVito 69,00 € / Tag 100 km 149,00 € / Wochenende 300 km 379,00 € / Woche 800 km 899,00 € / Monat 4.000 km 1.000,00 €
Mercedes-Benz Sprinter 89,00 € / Tag 100 km 199,00 € / Wochenende 300 km 479,00 € / Woche 800 km 1.119,00 € / Monat 4.000 km 1.000,00 €
Ford Transit 99,00 € / Tag 100 km 235,00 € / Wochenende 300 km 570,00 € / Woche 800 km 1.390,00 € / Monat 4.000 km 1.000,00 €
Ford Ranger 125,00 € / Tag 100 km 295,00 € / Wochenende 300 km 719,00 € / Woche 800 km 1.749,00 € / Monat 4.000 km 1.000,00 €
Ford Tourneo Custom 8-Sitzer 145,00 € / Tag 100 km 340,00 € / Wochenende 300 km 840,00 € / Woche 800 km 2.050,00 € / Monat 4.000 km 1.000,00 €
Hyundai STARIA 7-Sitzer 159,00 € / Tag 100 km 359,00 € / Wochenende 300 km 879,00 € / Woche 800 km 2.159,00 € / Monat 4.000 km 1.000,00 €

Alle Preise inkl. MwSt.

Jetzt anfragen

Q&A

1. Wie setzen sich Mietpreise und Mietzeiträume zusammen?

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Bunk-Flex-Webseite beziehungsweise in der individuellen Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise.

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

  • Ein Miettag umfasst 24 Stunden ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe.
  • Eine Mietwoche umfasst sieben aufeinanderfolgende Miettage.
  • Eine Monatsmiete umfasst 28 aufeinanderfolgende Miettage.
  • Der Wochenendtarif gilt grundsätzlich von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 09:00 Uhr.

Abweichende Übergabe- und Rückgabezeiten können individuell vereinbart werden. Maßgeblich sind die Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung beziehungsweise im Mietvertrag.

2. Wie funktionieren Freikilometer und Mehrkilometer?

Die ausgewiesenen Freikilometer gelten für den gesamten gebuchten Mietzeitraum. Darüber hinaus gefahrene Kilometer werden nach Fahrzeugrückgabe zusätzlich berechnet.

Mehrkilometersätze:

  • Mercedes-Benz eVito: 0,49 € je Mehrkilometer
  • Ford Tourneo Custom: 0,49 € je Mehrkilometer
  • Hyundai STARIA: 0,49 € je Mehrkilometer
  • Mercedes-Benz Sprinter: 0,55 € je Mehrkilometer
  • Ford Transit: 0,55 € je Mehrkilometer
  • Ford Ranger: 0,55 € je Mehrkilometer

Maßgeblich ist der in der jeweiligen Buchungsbestätigung vereinbarte Mehrkilometersatz.

Nicht genutzte Freikilometer werden weder vergütet noch auf spätere Anmietungen übertragen. Zusätzliche Kilometerpakete können vor Mietbeginn individuell vereinbart werden.

Zahlung von Mehrkilometern:
Die Abrechnung erfolgt grundsätzlich unmittelbar bei Fahrzeugrückgabe. Die Rechnung ist vor Ort per EC-/Girocard zu begleichen. Für gewerbliche Stammkunden kann nach vorheriger ausdrücklicher Absprache eine abweichende Zahlungsweise vereinbart werden.
3. Wie funktionieren Anfrage, Buchung und Anzahlung?

Eine Anfrage über die Bunk-Flex-Webseite stellt noch keine verbindliche Buchung dar.

Nach Prüfung der Fahrzeugverfügbarkeit erhältst du eine Reservierungs- beziehungsweise Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Mietdaten sowie der erforderlichen Anzahlung.

  • Tages- oder Wochenendmieten: 50 % des vereinbarten Mietpreises
  • Wochen- oder 28-Tage-Mieten: 25 % des vereinbarten Mietpreises

Die Anzahlung ist per Überweisung auf das in der Reservierungs- beziehungsweise Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto zu leisten.

Eine verbindliche Buchung kommt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und der anschließenden Buchungsbestätigung durch Autohaus Bunk zustande.

Der individuelle Mietvertrag wird spätestens bei Fahrzeugübergabe abgeschlossen beziehungsweise dokumentiert.

4. Welche Zahlungsmittel werden akzeptiert?

Der nach Abzug der Anzahlung verbleibende Mietpreis ist spätestens vor beziehungsweise bei Fahrzeugübernahme vollständig zu begleichen.

Zahlungen bei Autohaus Bunk können grundsätzlich ausschließlich per EC-/Girocard oder Kreditkarte geleistet werden, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde.

  • Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
  • Überweisungen sind – mit Ausnahme der vereinbarten Anzahlung – grundsätzlich nicht als Zahlungsmittel vorgesehen.

Für Kaution, Mehrkilometer sowie Tank- beziehungsweise Ladekosten gelten gesonderte Regelungen.

5. Kann ich meine Buchung stornieren?

Stornierungen werden ausschließlich per E-Mail entgegengenommen.

Die Stornierung ist an die in der Buchungsbestätigung angegebene E-Mail-Adresse beziehungsweise, sofern dort keine gesonderte Adresse angegeben ist, an bunk.flex@autohaus-bunk.de zu senden.

Tages- und Wochenendmieten:
Kostenfreie Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn. Danach wird die geleistete Anzahlung grundsätzlich als pauschalierte Stornierungsentschädigung einbehalten.

Wochenmieten:
Kostenfreie Stornierung bis 72 Stunden vor Mietbeginn. Danach beträgt die pauschalierte Stornierungsentschädigung 20 % des vereinbarten Mietpreises.

28-Tage-Mieten:
Kostenfreie Stornierung bis fünf Werktage vor Mietbeginn. Danach beträgt die pauschalierte Stornierungsentschädigung 20 % des vereinbarten Mietpreises.

Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass Autohaus Bunk kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6. Was passiert bei einer vorzeitigen Rückgabe?

Wird das Fahrzeug aus Gründen, die Autohaus Bunk nicht zu vertreten hat, freiwillig vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums zurückgegeben, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine anteilige Erstattung des Mietpreises.

Gesetzliche Rechte des Mieters, insbesondere aufgrund eines Mangels oder technischen Defekts des Mietfahrzeugs, bleiben unberührt.

7. Wie hoch ist die Kaution und wie kann sie hinterlegt werden?

Zur Sicherung berechtigter Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist eine Kaution zu leisten.

  • Bis einschließlich 28 Tage Mietdauer: 200 €
  • Bei mehr als 28 Tagen Mietdauer: 500 €

Die Kaution kann grundsätzlich wahlweise durch Vorautorisierung auf einer gültigen Kreditkarte oder durch unmittelbare Zahlung per EC-/Girocard geleistet werden.

Bei Zahlung per EC-/Girocard wird der Betrag tatsächlich belastet und nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abschluss der Rückgabe- und Kostenprüfung zurückerstattet, soweit keine berechtigten Forderungen bestehen.

Offene Forderungen, beispielsweise wegen Mehrkilometern, Schäden, fehlendem Zubehör oder außergewöhnlicher Reinigung, können mit der Kaution verrechnet werden.

Wichtig: Die Kaution ist keine Haftungsobergrenze und nicht mit der vereinbarten Selbstbeteiligung gleichzusetzen.
8. Wie ist das Fahrzeug versichert und wie hoch ist die Selbstbeteiligung?

Für das Mietfahrzeug besteht der für das jeweilige Fahrzeug vereinbarte Versicherungsschutz.

Bei einem vom vereinbarten Teilkasko- oder Vollkaskoschutz erfassten Schaden beträgt die Selbstbeteiligung grundsätzlich 1.000 € je Schadenereignis.

Die vereinbarte Haftungsreduzierung gilt ausschließlich im Umfang des tatsächlich bestehenden und vereinbarten Versicherungsschutzes.

Bei vorsätzlich verursachten Schäden besteht keine vertragliche Haftungsreduzierung. Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung oder schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten kann eine über die Selbstbeteiligung hinausgehende Haftung bestehen.

9. Welche Voraussetzungen gelten für Fahrer und Führerschein?

Der Mieter beziehungsweise Fahrer muss:

  • mindestens 21 Jahre alt sein,
  • seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer für das Mietfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein und
  • bei Fahrzeugübergabe einen gültigen Führerschein sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.

Der Mieter muss grundsätzlich selbst als erster Fahrer im Mietvertrag eingetragen sein.

Ein zweiter Fahrer muss spätestens bei Fahrzeugübergabe angegeben und ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommen werden. Auch dieser muss sämtliche Alters- und Führerscheinvoraussetzungen erfüllen.

Eine Überlassung des Fahrzeugs an nicht eingetragene Fahrer ist nicht gestattet.

10. Kann ich die Mietdauer verlängern?

Eine Verlängerung ist nur nach vorheriger Zustimmung von Autohaus Bunk möglich.

Sie sollte möglichst spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietende angefragt werden und muss in jedem Fall vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit erfolgen.

Die Verlängerung wird erst durch ausdrückliche Bestätigung durch Autohaus Bunk wirksam. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.

Mietpreis, Mietdauer und gegebenenfalls zusätzliche Freikilometer werden in der Verlängerungsbestätigung festgelegt.

Erhöht sich die Gesamtmietdauer auf mehr als 28 Tage, ist die für Langzeitmieten geltende Kaution von insgesamt 500 € per EC-/Girocard zu leisten.

11. Was passiert bei verspäteter Fahrzeugrückgabe?

Das Mietfahrzeug ist zum vertraglich vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.

Für die Rückgabe wird eine Kulanzzeit von 30 Minuten gewährt.

Wird das Fahrzeug anschließend ohne zuvor bestätigte Verlängerung verspätet zurückgegeben, kann für jede angefangene weitere Mietperiode von 24 Stunden ein zusätzlicher Miettag zum vereinbarten Tagesmietpreis berechnet werden.

Weitergehende gesetzliche Ansprüche aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben unberührt. Eine doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht.

12. Wie muss das Fahrzeug getankt oder geladen zurückgegeben werden?

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden grundsätzlich vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben.

Elektrofahrzeuge werden grundsätzlich vollgeladen beziehungsweise mit dem bei Übergabe dokumentierten Ladezustand übergeben und müssen mit dem entsprechend vereinbarten Ladezustand zurückgegeben werden.

Bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe erfolgt die Abrechnung wie folgt:

  • Verbrenner: 0,30 € je während der Mietdauer gefahrenem Kilometer
  • Elektrofahrzeuge: 0,79 € je während der Mietdauer gefahrenem Kilometer

Die Rechnung ist grundsätzlich unmittelbar bei Fahrzeugrückgabe per EC-/Girocard zu begleichen.

Bei einer zuvor vereinbarten Rückgabe außerhalb der regulären Öffnungszeiten wird die Zahlungsabwicklung individuell festgelegt.

13. Was gilt für Fahrzeugzustand und Reinigung?

Der Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe dokumentiert. Dazu gehören insbesondere Fahrzeug und Kennzeichen, Kilometerstand, Tank- beziehungsweise Ladezustand, vorhandene Schäden, Reifen und Felgen, Zubehör, Fahrzeugschlüssel sowie gegebenenfalls eine Fotodokumentation.

Erkennbare Abweichungen oder bislang nicht dokumentierte Schäden sind bei Fahrzeugübergabe unverzüglich mitzuteilen.

Normale Gebrauchsspuren sowie übliche Verschmutzungen durch vertragsgemäßen Gebrauch sind mit dem Mietpreis abgegolten.

Bei außergewöhnlichen, vom Mieter zu vertretenden Verschmutzungen können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.

In allen Bunk-Flex-Fahrzeugen gilt Rauchverbot.
14. Was ist bei Unfall, Diebstahl oder sonstigen Schäden zu tun?

Jeder Unfall, jede erhebliche Beschädigung, jeder Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstige Schaden ist Autohaus Bunk unverzüglich mitzuteilen.

Bei folgenden Ereignissen ist grundsätzlich die Polizei zu verständigen:

  • Personenschäden
  • Diebstahl
  • Brand
  • Vandalismus
  • Fahrerflucht
  • Beteiligung Dritter
  • unklare Schuldfrage

Der Mieter beziehungsweise Fahrer muss alle zur Aufklärung erforderlichen und zumutbaren Angaben machen.

Ohne vorherige Zustimmung von Autohaus Bunk dürfen keine Erklärungen abgegeben werden, durch die Ansprüche Dritter dem Grunde oder der Höhe nach anerkannt werden.

15. Was passiert bei einem technischen Defekt oder einer Panne?

Bei einer technischen Störung, Warnmeldung oder einem technischen Defekt ist Autohaus Bunk unverzüglich zu informieren.

Das Fahrzeug darf nicht weiter genutzt werden, wenn eine sichere Weiterfahrt nicht gewährleistet erscheint.

Reparaturen oder sonstige technische Arbeiten dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung von Autohaus Bunk durchgeführt oder beauftragt werden.

Bei einem während der Mietdauer auftretenden technischen Defekt besteht kein vertraglicher Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs durch Autohaus Bunk.

Kann das Fahrzeug aufgrund eines technischen Defekts, den der Mieter oder ein berechtigter Fahrer nicht zu vertreten hat, nicht weiter genutzt werden, wird bereits im Voraus gezahlte Miete für den Zeitraum der tatsächlichen Nichtnutzung anteilig erstattet.

Beruht der Defekt auf einer schuldhaft verursachten Beschädigung, Fehlbedienung oder sonstigen Pflichtverletzung, besteht kein entsprechender Erstattungsanspruch.

16. Was passiert bei Schlüsselverlust oder Falschbetankung?

Bei einem vom Mieter oder Fahrer zu vertretenden Verlust eines Fahrzeugschlüssels können die tatsächlich erforderlichen Kosten berechnet werden.

Bei einer zu vertretenden Falschbetankung trägt der Mieter beziehungsweise Fahrer die tatsächlich erforderlichen Kosten, beispielsweise für:

  • Abschleppen
  • Entleerung des Tanks
  • Reinigung des Kraftstoffsystems
  • erforderliche Reparaturen

Dies gilt soweit die Kosten nicht anderweitig übernommen werden.

17. Kann sich das Fahrzeug automatisch verriegeln?

Das Mietfahrzeug kann sich beim Verlassen beziehungsweise beim Entfernen vom Fahrzeug selbstständig verriegeln.

Der Fahrzeugschlüssel ist deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs stets mitzuführen.

Entstehen durch ein vom Mieter beziehungsweise Fahrer zu vertretendes Einschließen des Fahrzeugschlüssels Kosten für Fahrzeugöffnung, Anfahrt oder sonstige Hilfeleistungen, können die tatsächlich erforderlichen Kosten berechnet werden.

18. Sind Auslandsfahrten, Fähren, Inseln und Anhängerbetrieb erlaubt?

Auslandsfahrten sind ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch Autohaus Bunk zulässig. Dies gilt auch für Fahrten in Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Auch Fährüberfahrten und Fahrten auf Inseln bedürfen einer vorherigen ausdrücklichen Genehmigung.

Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.

Der Mieter beziehungsweise Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, alle im jeweiligen Land oder Fahrtgebiet geltenden Verkehrs-, Maut-, Umwelt-, Ausrüstungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Anhängerbetrieb:

Ein Anhänger darf nur genutzt werden, wenn das Mietfahrzeug über eine Anhängerkupplung verfügt, technisch dafür zugelassen ist und Autohaus Bunk die Nutzung zuvor ausdrücklich genehmigt hat.

Untervermietung sowie die Weitergabe an nicht eingetragene Fahrer sind nicht gestattet.

19. Wer trägt Bußgelder, Parkgebühren und Mautkosten?

Der Mieter trägt sämtliche während seiner Mietzeit durch seinen Fahrzeuggebrauch verursachten beziehungsweise ihm gesetzlich zurechenbaren:

  • Verwarnungs- und Bußgelder,
  • Parkentgelte,
  • Maut- und Straßennutzungsgebühren sowie
  • daraus resultierende Abschlepp- oder Sicherstellungskosten.

Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Autohaus Bunk gegenüber Behörden und sonstigen berechtigten Stellen bleiben unberührt.

Eine zusätzliche Bearbeitungspauschale wird nur erhoben, soweit diese wirksam vereinbart wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

20. Was passiert, wenn das gebuchte Fahrzeug vor Mietbeginn nicht verfügbar ist?

Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nur, soweit dieses ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde.

Kann das bestätigte Mietfahrzeug vor Mietbeginn aufgrund eines nicht vorhersehbaren Umstands nicht bereitgestellt werden, kann Autohaus Bunk ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug ohne zusätzlichen Mietpreis anbieten.

Kann kein zumutbares Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten.

Bereits für die nicht erbrachte Vermietung geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.

Für technische Defekte während einer bereits laufenden Miete gelten die Regelungen unter „Technischer Defekt und Panne“.

21. Wie läuft die Fahrzeugrückgabe ab?

Das Mietfahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.

Eine Rückgabe außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit Autohaus Bunk zulässig.

Bei der Rückgabe werden insbesondere dokumentiert:

  • Kilometerstand
  • Tank- beziehungsweise Ladezustand
  • Fahrzeugzustand
  • neu festgestellte Schäden
  • Fahrzeugschlüssel
  • mitvermietetes Zubehör

Soweit erforderlich, kann zusätzlich eine Fotodokumentation erstellt werden.

Nach Mietende festgestellte Zusatzkosten können nachträglich abgerechnet werden.

22. Gelten zusätzlich die vollständigen Allgemeinen Vermietbedingungen?

Ja. Diese Übersicht enthält die wesentlichen Konditionen von Bunk Flex und ersetzt nicht die vollständigen Allgemeinen Vermietbedingungen.

Vor Vertragsschluss muss der Mieter auf die Geltung der Allgemeinen Vermietbedingungen hingewiesen werden und die Möglichkeit erhalten, in zumutbarer Weise von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.

Maßgeblich für die konkrete Anmietung sind insbesondere die individuelle Buchungsbestätigung, der Mietvertrag sowie die wirksam in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Vermietbedingungen.

Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag beziehungsweise in der Buchungsbestätigung gehen den allgemeinen Regelungen vor.

Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters bleiben in jedem Fall unberührt.

Hinweis: Diese FAQ geben einen Überblick über die wesentlichen Konditionen von Bunk Flex. Maßgeblich sind ergänzend die jeweilige Reservierungs- beziehungsweise Buchungsbestätigung, der individuelle Mietvertrag, das Übergabe- und Rückgabeprotokoll sowie die bei Vertragsschluss einbezogenen Allgemeinen Vermietbedingungen von Bunk Flex. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen allgemeinen Angaben vor.

Stand: September 2026

Bunk Flex – Mietbedingungen & wichtige Hinweise
Stand: September 2026

Die nachfolgenden Hinweise geben einen Überblick über die wesentlichen Konditionen der Fahrzeugvermietung im Rahmen von Bunk Flex durch die Autohaus Bunk GmbH & Co. KG, Karolingerstraße 1, 66333 Völklingen.
Maßgeblich sind ergänzend die jeweilige Reservierungs- beziehungsweise Buchungsbestätigung, der individuelle Mietvertrag, das Übergabe- und Rückgabeprotokoll sowie die bei Vertragsschluss einbezogenen Allgemeinen Vermietbedingungen von Bunk Flex. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen allgemeinen Angaben vor.

1. Mietpreise und Mietzeiträume
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Bunk-Flex-Webseite beziehungsweise in der individuellen Buchungsbestätigung ausgewiesenen Preise.
Gegenüber Verbrauchern verstehen sich sämtliche angegebenen Preise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ein Miettag umfasst 24 Stunden ab dem vereinbarten Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe.
Eine Mietwoche umfasst sieben aufeinanderfolgende Miettage.
Eine Monatsmiete umfasst 28 aufeinanderfolgende Miettage.
Der Wochenendtarif gilt grundsätzlich von Freitag, 12:00 Uhr, bis Montag, 09:00 Uhr.
Abweichende Übergabe- und Rückgabezeiten können individuell vereinbart werden. Maßgeblich sind die Angaben in der jeweiligen Buchungsbestätigung beziehungsweise im Mietvertrag.

2. Freikilometer und Mehrkilometer
Die auf der Bunk-Flex-Webseite beziehungsweise in der Buchungsbestätigung ausgewiesenen Freikilometer gelten für den gesamten gebuchten Mietzeitraum.
Über die vereinbarten Freikilometer hinaus gefahrene Kilometer werden nach Fahrzeugrückgabe zusätzlich berechnet.
Es gelten folgende Mehrkilometersätze:
Mercedes-Benz eVito: 0,49 € je Mehrkilometer
Ford Tourneo Custom: 0,49 € je Mehrkilometer
Hyundai STARIA: 0,49 € je Mehrkilometer
Mercedes-Benz Sprinter: 0,55 € je Mehrkilometer
Ford Transit: 0,55 € je Mehrkilometer
Ford Ranger: 0,55 € je Mehrkilometer
Maßgeblich ist der in der jeweiligen Buchungsbestätigung vereinbarte Mehrkilometersatz.

Die gefahrenen Kilometer werden anhand der bei Übergabe und Rückgabe dokumentierten Kilometerstände ermittelt.
Nicht genutzte Freikilometer werden weder vergütet noch auf spätere Anmietungen übertragen.
Zusätzliche Kilometerpakete können vor Mietbeginn individuell vereinbart werden. Umfang und Preis ergeben sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.
Die Abrechnung von Mehrkilometern erfolgt grundsätzlich unmittelbar bei Fahrzeugrückgabe. Die hierfür ausgestellte Rechnung ist vor Ort per EC-/Girocard zu begleichen. Für gewerbliche Stammkunden kann nach vorheriger ausdrücklicher Absprache eine abweichende Zahlungsweise vereinbart werden.

3. Anfrage, Buchung und Anzahlung
Eine Anfrage über die Bunk-Flex-Webseite stellt noch keine verbindliche Buchung dar.
Nach Prüfung der Fahrzeugverfügbarkeit erhält der Kunde eine Reservierungs- beziehungsweise Buchungsbestätigung mit den wesentlichen Mietdaten sowie der Höhe der erforderlichen Anzahlung.
Die Anzahlung beträgt:
bei Tages- oder Wochenendmieten: 50 % des vereinbarten Mietpreises
bei Wochen- oder 28-Tage-Mieten: 25 % des vereinbarten Mietpreises
Die Anzahlung ist nach Erhalt der Reservierungs- beziehungsweise Buchungsbestätigung per Überweisung auf das dort mitgeteilte Bankkonto zu leisten.
Für Bankverbindung, Verwendungszweck, Höhe der Anzahlung und gegebenenfalls die Zahlungsfrist sind die Angaben in der jeweiligen Reservierungs- beziehungsweise Buchungsbestätigung maßgeblich.
Eine verbindliche Buchung kommt nach Eingang der vereinbarten Anzahlung und der anschließenden Buchungsbestätigung durch Autohaus Bunk zustande.
Der individuelle Mietvertrag wird spätestens bei Fahrzeugübergabe abgeschlossen beziehungsweise dokumentiert.

4. Zahlungsmittel und Fälligkeit
Der nach Abzug der Anzahlung verbleibende Mietpreis ist spätestens vor beziehungsweise bei Fahrzeugübernahme vollständig zu begleichen.
Zahlungen bei Autohaus Bunk beziehungsweise im Zusammenhang mit der Fahrzeugübergabe und -rückgabe können grundsätzlich ausschließlich per EC-/Girocard oder Kreditkarte geleistet werden, soweit keine abweichende Regelung getroffen wurde.
Barzahlungen werden nicht akzeptiert.
Überweisungen sind – mit Ausnahme der vereinbarten Anzahlung – grundsätzlich nicht als Zahlungsmittel vorgesehen, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes mit Autohaus Bunk vereinbart wurde.
Für die Kaution sowie die Abrechnung von Mehrkilometern und Tank- beziehungsweise Ladekosten gelten die nachfolgenden besonderen Regelungen.

5. Stornierung
Stornierungen werden ausschließlich per E-Mail entgegengenommen.
Die Stornierung ist an die in der Buchungsbestätigung angegebene E-Mail-Adresse beziehungsweise, sofern dort keine gesonderte Adresse angegeben ist, an bunk.flex@autohaus-bunk.de zu senden.
Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail bei Autohaus Bunk.

Tages- und Wochenendmieten
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich. Eine bereits geleistete Anzahlung wird vollständig zurückerstattet.
Bei einer späteren Stornierung wird die geleistete Anzahlung grundsätzlich als pauschalierte Stornierungsentschädigung einbehalten.

Wochenmieten
Eine kostenfreie Stornierung ist bis 72 Stunden vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich.
Bei einer späteren Stornierung beträgt die pauschalierte Stornierungsentschädigung 20 % des vereinbarten Mietpreises.

28-Tage-Mieten
Eine kostenfreie Stornierung ist bis fünf Werktage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich.
Bei einer späteren Stornierung beträgt die pauschalierte Stornierungsentschädigung 20 % des vereinbarten Mietpreises.

Dem Mieter bleibt in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Autohaus Bunk kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Soweit Autohaus Bunk durch eine anderweitige Vermietung für denselben Zeitraum Einnahmen erzielt oder Aufwendungen erspart, werden diese bei der Berechnung eines tatsächlich entstandenen Schadens berücksichtigt.
Holt der Mieter das Fahrzeug ohne vorherige Stornierung nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, gelten die vorstehenden Stornierungsbedingungen entsprechend.

6. Vorzeitige Rückgabe
Gibt der Mieter das Fahrzeug aus Gründen, die Autohaus Bunk nicht zu vertreten hat, freiwillig vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums zurück, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf anteilige Erstattung des Mietpreises.
Gesetzliche Rechte des Mieters, insbesondere aufgrund eines Mangels oder technischen Defekts des Mietfahrzeugs, bleiben unberührt.

7. Kaution
Zur Sicherung berechtigter Ansprüche aus dem Mietverhältnis ist eine Kaution zu leisten.
Die Kaution beträgt:
bei einer Mietdauer bis einschließlich 28 Tage: 200 €
bei einer Mietdauer von mehr als 28 Tagen: 500 €
Die Kaution kann grundsätzlich wahlweise durch Vorautorisierung auf einer gültigen Kreditkarte oder durch unmittelbare Zahlung per EC-/Girocard geleistet werden.

Bei Zahlung per EC-/Girocard wird der Kautionsbetrag tatsächlich belastet und für die Dauer des Mietverhältnisses als Sicherheitsleistung erhoben.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Abschluss der Rückgabe- und Kostenprüfung wird eine per EC-/Girocard gezahlte Kaution zurückerstattet, soweit keine berechtigten Forderungen von Autohaus Bunk bestehen.
Bestehen berechtigte Forderungen, beispielsweise wegen offener Mietzahlungen, Mehrkilometern, Schäden, fehlendem Zubehör, außergewöhnlicher Reinigung oder sonstiger geschuldeter Kosten, können diese mit der Kaution verrechnet werden.
Ist die Schaden- oder Kostenprüfung bei Fahrzeugrückgabe noch nicht abgeschlossen, kann ein angemessener Betrag bis zur abschließenden Klärung einbehalten werden.

Bei einer Kreditkarten-Vorautorisierung wird nach ordnungsgemäßer Fahrzeugrückgabe und Abschluss der Rückgabeprüfung die Freigabe der Reservierung veranlasst, soweit keine fälligen Ansprüche bestehen. Die tatsächliche Freigabe durch das Kreditkartenunternehmen beziehungsweise die kartenausgebende Bank kann hiervon zeitlich abweichen.
Die Kaution stellt keine Haftungsobergrenze dar und ist insbesondere nicht mit der vereinbarten Selbstbeteiligung gleichzusetzen.

8. Versicherung und Selbstbeteiligung
Für das Mietfahrzeug besteht der für das jeweilige Fahrzeug vereinbarte Versicherungsschutz.
Bei einem vom vereinbarten Teilkasko- oder Vollkaskoschutz erfassten Schaden beträgt die Selbstbeteiligung des Mieters grundsätzlich 1.000 € je Schadenereignis.
Die vereinbarte Haftungsreduzierung gilt ausschließlich im Umfang des tatsächlich bestehenden und vereinbarten Versicherungsschutzes.
Bei vorsätzlich verursachten Schäden besteht keine vertragliche Haftungsreduzierung.
Bei grob fahrlässiger Schadensverursachung beziehungsweise bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Pflichten kann eine über die Selbstbeteiligung hinausgehende Haftung bestehen, soweit dies gesetzlich und versicherungsvertraglich zulässig ist.

9. Fahrer und Führerschein
Der Mieter beziehungsweise Fahrer muss:
mindestens 21 Jahre alt sein,
seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer für das Mietfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis sein und
bei Fahrzeugübergabe einen gültigen Führerschein sowie einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
Der Mieter muss grundsätzlich selbst als erster Fahrer im Mietvertrag eingetragen sein.
Das Fahrzeug darf ausschließlich von den im Mietvertrag ausdrücklich eingetragenen Fahrern geführt werden.
Ein zweiter Fahrer muss spätestens bei Fahrzeugübergabe angegeben und ausdrücklich in den Mietvertrag aufgenommen werden.
Auch der zweite Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein, seit mindestens zwei Jahren über die erforderliche Fahrerlaubnis verfügen und einen gültigen Führerschein sowie ein gültiges Ausweisdokument vorlegen.
Eine Überlassung des Fahrzeugs an nicht eingetragene Fahrer ist nicht gestattet.

10. Verlängerung der Mietdauer
Eine Verlängerung der vereinbarten Mietzeit ist nur nach vorheriger Zustimmung von Autohaus Bunk möglich.
Die Verlängerung sollte möglichst spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Mietende angefragt werden und muss in jedem Fall vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit erfolgen.
Eine Verlängerung wird erst durch ausdrückliche Bestätigung durch Autohaus Bunk wirksam.
Ein Anspruch auf Verlängerung besteht nicht.
Mietpreis, Mietdauer und gegebenenfalls zusätzliche Freikilometer werden in der Verlängerungsbestätigung festgelegt.
Erhöht sich die Gesamtmietdauer durch die Verlängerung auf mehr als 28 Tage, ist die für Langzeitmieten geltende Kaution von insgesamt 500 € per EC-/Girocard zu leisten. Eine bestehende Kreditkarten-Vorautorisierung wird anschließend nach Maßgabe der Allgemeinen Vermietbedingungen freigegeben.

11. Verspätete Fahrzeugrückgabe
Das Mietfahrzeug ist zum vertraglich vereinbarten Datum und zur vereinbarten Uhrzeit zurückzugeben.
Für die Rückgabe wird eine Kulanzzeit von 30 Minuten gewährt.
Wird das Fahrzeug anschließend ohne zuvor bestätigte Verlängerung verspätet zurückgegeben, kann für jede angefangene weitere Mietperiode von 24 Stunden ein zusätzlicher Miettag zum vereinbarten Tagesmietpreis berechnet werden.
Weitergehende gesetzliche Ansprüche aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben unberührt.
Eine doppelte Berechnung desselben Schadens erfolgt nicht.

12. Kraftstoff und Ladezustand
Mietfahrzeuge mit Verbrennungsmotor werden grundsätzlich vollgetankt übergeben und sind vollgetankt zurückzugeben.
Elektrofahrzeuge werden grundsätzlich vollgeladen beziehungsweise mit dem bei Übergabe dokumentierten Ladezustand übergeben und sind mit dem entsprechend vereinbarten Ladezustand zurückzugeben.
Wird ein Fahrzeug entgegen der vereinbarten Regelung nicht entsprechend betankt beziehungsweise geladen zurückgegeben, erfolgt die Abrechnung wie folgt:

Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor: 0,30 € je während der Mietdauer gefahrenem Kilometer
Elektrofahrzeuge: 0,79 € je während der Mietdauer gefahrenem Kilometer
Grundlage der Berechnung ist die Differenz zwischen dem bei Übergabe und dem bei Rückgabe dokumentierten Kilometerstand.
Autohaus Bunk erstellt über die entsprechenden Tank- beziehungsweise Ladekosten bei Fahrzeugrückgabe eine Rechnung. Diese ist unmittelbar bei Rückgabe per EC-/Girocard zu begleichen.
Bei einer zuvor vereinbarten Rückgabe außerhalb der regulären Öffnungszeiten wird die Abwicklung der Zahlung individuell mit Autohaus Bunk festgelegt.
Dem Mieter bleibt der Nachweis gestattet, dass Autohaus Bunk kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

13. Fahrzeugzustand und Reinigung
Der Zustand des Fahrzeugs wird bei Übergabe dokumentiert. Dabei werden insbesondere Fahrzeug und Kennzeichen, Kilometerstand, Tank- beziehungsweise Ladezustand, vorhandene Schäden, Reifen und Felgen, vorhandenes Zubehör, Fahrzeugschlüssel und gegebenenfalls eine Fotodokumentation festgehalten.
Der Mieter hat erkennbare Abweichungen oder bislang nicht dokumentierte Schäden bei Fahrzeugübergabe unverzüglich mitzuteilen.
Das Fahrzeug ist in einem dem vertragsgemäßen Gebrauch entsprechenden Zustand zurückzugeben.
Veränderungen oder Verschlechterungen, die ausschließlich durch den vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, gelten als normale Gebrauchsspuren und stellen keinen ersatzpflichtigen Schaden dar.
Normale, durch die vertragsgemäße Nutzung entstehende Verschmutzungen sind mit dem Mietpreis abgegolten.
Bei außergewöhnlichen, vom Mieter zu vertretenden Verschmutzungen können die tatsächlich erforderlichen zusätzlichen Reinigungskosten berechnet werden.

In allen Bunk-Flex-Fahrzeugen gilt Rauchverbot. Bei Verstößen können die tatsächlich erforderlichen Kosten der Geruchs- und Sonderreinigung berechnet werden.

14. Unfall, Diebstahl und sonstige Schäden
Jeder Unfall, jede erhebliche Beschädigung, jeder Diebstahl, Brand, Wildschaden oder sonstige Schaden ist Autohaus Bunk unverzüglich mitzuteilen.
Bei Personenschäden, Diebstahl, Brand, Vandalismus, Fahrerflucht, Beteiligung Dritter oder unklarer Schuldfrage ist grundsätzlich die Polizei zu verständigen.
Der Mieter beziehungsweise Fahrer hat sämtliche zur Aufklärung des Schadenereignisses erforderlichen und zumutbaren Angaben zu machen.
Ohne vorherige Zustimmung von Autohaus Bunk dürfen keine Erklärungen abgegeben werden, durch die Ansprüche Dritter dem Grunde oder der Höhe nach anerkannt werden.

15. Technischer Defekt und Panne
Bei einer technischen Störung, Warnmeldung oder einem technischen Defekt ist Autohaus Bunk unverzüglich zu informieren.
Das Fahrzeug darf nicht weiter genutzt werden, wenn aufgrund einer Warnmeldung, eines Defekts oder sonstiger Umstände eine sichere Weiterfahrt nicht gewährleistet erscheint.
Reparaturen oder sonstige technische Arbeiten dürfen grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung von Autohaus Bunk beauftragt beziehungsweise durchgeführt werden. Ausgenommen sind Maßnahmen, die zur unmittelbaren Abwehr einer Gefahr zwingend erforderlich sind und bei denen eine vorherige Abstimmung nicht möglich ist.
Bei einem während der Mietdauer auftretenden technischen Defekt besteht kein vertraglicher Anspruch auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs durch Autohaus Bunk. Autohaus Bunk stellt in diesem Fall grundsätzlich kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung.

Kann das Mietfahrzeug aufgrund eines technischen Defekts, den der Mieter beziehungsweise ein berechtigter Fahrer nicht zu vertreten hat, nicht weiter genutzt werden, wird bereits im Voraus gezahlte Miete ab dem Tag der tatsächlichen Nichtnutzung bis zum Ende des betroffenen Mietzeitraums anteilig erstattet.

Wird das Fahrzeug nach Reparatur innerhalb des ursprünglich vereinbarten Mietzeitraums wieder genutzt, erfolgt die Erstattung nur für den Zeitraum der tatsächlichen Nichtnutzung.

Beruht der Defekt oder die erforderliche Stilllegung auf einer vom Mieter oder einem berechtigten Fahrer schuldhaft verursachten Beschädigung, Fehlbedienung oder sonstigen Pflichtverletzung, besteht kein entsprechender Erstattungsanspruch.
Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters bleiben unberührt.

16. Schlüsselverlust und Falschbetankung
Bei einem vom Mieter oder Fahrer zu vertretenden Verlust eines Fahrzeugschlüssels können die tatsächlich erforderlichen Kosten berechnet werden.
Bei einer vom Mieter beziehungsweise Fahrer zu vertretenden Falschbetankung trägt dieser die tatsächlich erforderlichen Kosten, insbesondere für Abschleppen, Entleerung des Tanks, Reinigung des Kraftstoffsystems und erforderliche Reparaturen, soweit diese Kosten nicht anderweitig übernommen werden.

17. Automatische Fahrzeugverriegelung
Das Mietfahrzeug kann sich beim Verlassen beziehungsweise beim Entfernen vom Fahrzeug selbstständig verriegeln.
Der Fahrzeugschlüssel ist deshalb beim Verlassen des Fahrzeugs stets mitzuführen.
Entstehen aufgrund eines vom Mieter beziehungsweise Fahrer zu vertretenden Einschließens des Fahrzeugschlüssels Kosten für Fahrzeugöffnung, Anfahrt oder sonstige Hilfeleistungen, können die tatsächlich erforderlichen Kosten berechnet werden.

18. Auslandsfahrten, Fähren, Inseln und Anhängerbetrieb
Auslandsfahrten sind ausschließlich nach vorheriger ausdrücklicher Genehmigung durch Autohaus Bunk zulässig. Dies gilt auch für Fahrten in Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Fährüberfahrten und Fahrten auf Inseln bedürfen ebenfalls der vorherigen ausdrücklichen Genehmigung durch Autohaus Bunk.
Ein Anspruch auf Erteilung einer Genehmigung besteht nicht.
Der Mieter beziehungsweise Fahrer ist auch bei erteilter Genehmigung selbst dafür verantwortlich, die im jeweiligen Land beziehungsweise Fahrtgebiet geltenden Verkehrs-, Maut-, Umwelt-, Ausrüstungs- und sonstigen gesetzlichen Vorschriften einzuhalten.

Der Betrieb eines Anhängers ist nur zulässig, wenn am jeweiligen Mietfahrzeug eine Anhängerkupplung verbaut und das Fahrzeug technisch für den Anhängerbetrieb zugelassen ist. Zusätzlich ist vor Nutzung eines Anhängers die ausdrückliche Genehmigung von Autohaus Bunk einzuholen.

Der Mieter beziehungsweise Fahrer ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Fahrerlaubnis für das jeweilige Fahrzeug-Anhänger-Gespann ausreicht und sämtliche gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich Anhängelast, Stützlast, Gesamtgewicht und Ladung eingehalten werden.

Untervermietung sowie die Weitergabe des Fahrzeugs an nicht eingetragene Fahrer sind nicht gestattet.

19. Bußgelder, Parkgebühren und Maut
Der Mieter trägt sämtliche während seiner Mietzeit durch seinen Fahrzeuggebrauch verursachten beziehungsweise ihm gesetzlich zurechenbaren:

Verwarnungs- und Bußgelder,
Parkentgelte,
Maut- und Straßennutzungsgebühren sowie
daraus resultierenden Abschlepp- oder Sicherstellungskosten.
Gesetzliche Auskunfts- und Mitwirkungspflichten von Autohaus Bunk gegenüber Behörden und sonstigen berechtigten Stellen bleiben unberührt.

Eine zusätzliche Bearbeitungspauschale wird nur erhoben, soweit diese wirksam vereinbart wurde und den gesetzlichen Anforderungen entspricht.

20. Nichtverfügbarkeit des gebuchten Fahrzeugs vor Mietbeginn
Ein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeug besteht nur, soweit dieses ausdrücklich verbindlich zugesagt wurde.
Kann das bestätigte Mietfahrzeug vor Mietbeginn aufgrund eines nicht vorhersehbaren Umstands nicht bereitgestellt werden, kann Autohaus Bunk dem Mieter ein vergleichbares oder höherwertiges Fahrzeug ohne zusätzlichen Mietpreis anbieten.
Kann kein zumutbares Ersatzfahrzeug bereitgestellt werden, kann der Mieter vom Mietvertrag zurücktreten.
Bereits für die nicht erbrachte Vermietung geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig zurückerstattet.
Für technische Defekte während einer bereits laufenden Miete gelten die Regelungen unter „Technischer Defekt und Panne“.

21. Fahrzeugrückgabe
Das Mietfahrzeug ist zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Rückgabeort zurückzugeben.
Eine Rückgabe außerhalb der regulären Öffnungszeiten ist ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung mit Autohaus Bunk zulässig.
Bei der Rückgabe werden insbesondere Kilometerstand, Tank- beziehungsweise Ladezustand, Fahrzeugzustand, neu festgestellte Schäden, Fahrzeugschlüssel und mitvermietetes Zubehör dokumentiert.
Soweit erforderlich, kann eine Fotodokumentation erstellt werden.
Nach Mietende festgestellte Zusatzkosten können nachträglich abgerechnet werden. Für Mehrkilometer sowie Tank- und Ladekosten gelten die jeweils gesondert beschriebenen Zahlungsregelungen.

22. Geltung der vollständigen Allgemeinen Vermietbedingungen
Diese Übersicht enthält die wesentlichen Konditionen von Bunk Flex und ersetzt nicht die vollständigen Allgemeinen Vermietbedingungen.
Vor Vertragsschluss muss der Mieter auf die Geltung der Allgemeinen Vermietbedingungen hingewiesen werden und die Möglichkeit erhalten, in zumutbarer Weise von deren Inhalt Kenntnis zu nehmen.
Maßgeblich für die konkrete Anmietung sind insbesondere die individuelle Buchungsbestätigung, der Mietvertrag sowie die wirksam in den Vertrag einbezogenen Allgemeinen Vermietbedingungen.
Individuelle Vereinbarungen im Mietvertrag beziehungsweise in der Buchungsbestätigung gehen den allgemeinen Regelungen vor.
Zwingende gesetzliche Rechte des Mieters bleiben in jedem Fall unberührt.

Stand: September 2026
Autohaus Bunk GmbH & Co. KG | Karolingerstraße 1 | 66333 Völklingen